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Viel wird über die "Hartz-Reformen" und ihre Effekte spekuliert, aber es gibt bislang so gut wie keine aussagekräftigen Belege, auf die sich derartige Schlussfolgerungen stützen können. Auch wenn sich viele Wirkungen erst im Zeitablauf richtig entfalten werden, besteht doch die Möglichkeit zu einer ersten Zwischenbilanz für Komponenten, die bereits umgesetzt sind. Eine solche ist die Neuregelung bei Minijobs, die zum 1. April 2003 in Kraft trat. Die Untersuchung beinhaltet damit die erste fundierte Analyse für diesen Bereich. Sie knüpft an das umfassende Evaluierungskonzept an, das als Heft 74 der "RWI : Schriften" veröffentlicht worden war. Untersucht werden insbesondere die Quellen des Zuflusses in Minijobs nach der Reform sowie der Handlungsbedarf, der dadurch entsteht, dass Arbeitslose nicht im erwarteten Umfang derartige Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen bzw. aus ihnen heraus in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln.Die Ergebnisse liefern ein gemischtes Bild: So wurde das Ziel, die Attraktivität geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu steigern, zwar erreicht, jedoch sind erhebliche Zweifel angebracht, ob Minijobs für Arbeitslose tatsächlich als Brücke in nicht-geringfügige Beschäftigung dienen können. Um diese Funktion zu stärken, wird der "Erweiterte Minijob für Arbeitslose" vorgestellt, der in bestimmten Fällen eine zeitlich befristete Erhöhung der Einkommensgrenze vorsieht, wobei gleichzeitig die Hinzuverdienstmöglichkeiten generöser gestaltet werden. Zur Abrundung werden die Arbeitsmarktwirkungen sowie die "Kosten" des Reformvorschlags abgeschätzt.
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Die im Rahmen der Hartz-Reformen auf den Weg gebrachten Änderungen der Arbeitsmarktgesetzgebung haben die rasche und nachhaltige Vermittlung in Arbeit, die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder und den Bau von mehr Brücken in Beschäftigung zum Ziel. Hauptziel ist letztlich die Verringerung der Arbeitslosigkeit. Jede Evaluationsstudie dazu hat sich an diesem übergeordneten Ziel zu orientieren. Die Autoren der vorliegenden Arbeit präsentieren ein derartiges Konzept zur mittel- und längerfristigen Bewertung der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Leitlinien sind:Das Konzept muss angesichts der nicht optimalen Datenlage und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit praktikabel sein. Es muss sich angesichts der Vielzahl der Ziele der Arbeitsmarktpolitik auf die Beschäftigungssituation arbeitsloser Arbeitnehmer konzentrieren. Es muss einen einheitlichen Analyserahmen anbieten für Leitfragen wie: Was haben die durchgeführten Maßnahmen bewirkt, waren sie effektiv? Welche Kosten sind entstanden, waren die Maßnahmen effizient? Welche Ursachen lassen sich für die Wirkung identifizieren? Es muss dafür einen interdisziplinären Ansatz verfolgen, der eine ausgewogene Kombination aus theoretischer Analyse, ökonometrischer Kompetenz und Know-how der Implementationsforschung beinhaltet. Das Konzept muss Methoden vorsehen, die angesichts der genannten Daten- und Zeitprobleme robuste Ergebnisse erzeugen können. Es muss angesichts des teilweise späten Inkrafttretens einzelner Maßnahmen eine Erweiterung des Evaluationszeitraums erlauben.
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